Corona Warnstufe 1 im Landkreis Stade

Seit dem 24.11.2021 gilt im Landkreis Stade die Corona Warnstufe 1 und damit die 2G-Regelung für körpernahe Dienstleistungen. Damit können leider nur noch Geimpfte oder Genese meine Leistungen in Anspruch nehmen.

Mein Hygienekonzept richtet sich nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (Stand: 23.11.2021, Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 23. November 2021 (gültig ab 24.11.2021) – PDF, nicht barrierefrei) und wird entsprechend der jeweils gültigen Verordnung regelmäßig angepasst und liegt in meinen Räumlichkeiten aus.